Über uns

Bei uns sind Sie richtig wenn Sie einen Bauzaun oder eine Absperrung für Ihr Projekt suchen. Ob Sie eine Baustelle oder ein Grundstück absperren wollen oder ein Event planen – wir sind der richtige Partner für Sie.

Wir sind ein junges Unternehmen und überzeugen durch Zuverlässigkeit, hohe Flexibilität, schnelle Realisierung und preiswerte Arbeit. BRT – Bauservice sorgt als Dienstleister für gewerbliche sowie private Kunden für den Erfolg Ihres Projektes.

Wir besitzen ein fundiertes Verständnis für die Baubranche und das jeweilige Geschäft unserer Kunden.

Unsere Erfahrungen und fachlichen Qualifikationen machen uns zu einem verlässlichen Partner – auf dem Weg zum gemeinsamen Projekterfolg.

Qualitätsarbeit und Termintreue sind unser Schlüssel zum Erfolg.

Von unseren Kunden werden wir als zuverlässiger und kompetenter Partner geschätzt. Die Leistungsfähigkeit unseres Unternehmens konnten wir bereits bei zahlreichen Projekten unter Beweis stellen.

Leistungen

Sicherheit auf Baustellen und Events ist ein wichtiges Thema. Mit den richtigen Produkten und Dienstleistungen von BRT – Bauservice haben Sie einen Zuverlässigen und kompetenten Partner.

Lieferung und Montage von Bauzäunen für Baustellen und Events. Der Auf- und Abbau der Bauzäune erfolgt durch uns. Auf Wunsch ist auch die Unterhaltung des aufgestellten Bauzauns durch uns möglich.

Wir liefern zu einem vorher vereinbarten Festpreis für eine bestimmte Standzeit inkl. Auf- und Abbauservice. Die Kosten für eine Verlängerung der Standzeit erhalten Sie bei Angebotserstellung.

Wir bieten auch einen Notruf-Aufbauservice bei z.B. Brandschäden oder Unfällen innerhalb von 24 Stunden.

Absperrlösungen

Mit unseren Bauzäunen lässt sich jeder Bereich schnell und zuverlässig absperren. Die Zaunelemente sind an einer Seite mit einem Haken und an der anderen Seite mit einer Öse versehen. Die Elemente werden zusätzlich mit einer Schelle verbunden.
Durch den geschlossenen verschweißten Stahlrahmen sind die Zaunelemente verwindungsfrei und besitzen somit eine lange Lebensdauer. Die Gitterelemente bestehen aus hochwertigem, verschweißtem Rundstahl.

Baustellenabsicherungen:
Ihre Baustelle muss abgesichert werden? Kein Problem! Wir haben Lösungen für jedes Problem. Wir sichern Ihre Baustelle so ab, wie Sie es wünschen.

Events:
Sei es für ein Festival, ein Konzert, eine Messe, eine Sportveranstaltung oder ein Volksfest, wir finden die richtige Absperrung für Sie.

Zusammengefasst realisieren wir für Sie Absicherungen und Absperrung von:

  • Baustellen im Hoch- und Tiefbau
  • Hausbau
  • Festivals und Veranstaltungen jeglicher Art
  • Sportveranstaltungen
  • Messen und Ausstellungen

Unsere Leistungen:

  • Individuelle Angebotserstellung
  • Transport
  • Auf- und Abbau
  • Unterhaltung
  • Vermietung

Wünschen Sie ein Angebot oder haben Sie Fragen,  verwenden Sie bitte unser Kontaktformular oder schreiben uns eine E-Mail.

Kontakt

MATTHIAS TAUKE
Geschäftsführer
+49 0172 800 6521
info[at]brt-bauservice.de

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    Angaben gemäß § 5 TMG

    BRT-Bauservice GbR
    Am Triften 34a
    28876 Oyten

    Vertreten durch:
    Matthias Tauke
    Carl-Philipp Reede

    Kontakt

    Telefon: 04207/6979631
    Mobil: 0172/8006521
    E-Mail: info@brt-bauservice.de

    Steuernummer

    Steuernummer: 48/233/56909 Finanzamt Verden

    Streitschlichtung

    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
    Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

    Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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    Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Bauzäunen der Firma BRT-Bauservice GbR

    Stand 05.09.2019

    0. Allgemeines

    0.1 Allen Leistungen, Lieferungen, Verträgen oder Aufträgen zwischen dem Kunden (im nachstehenden –Mieter- genannt) und der Firma BRT-Bauservice GbR (im nachstehenden –Vermieter- genannt) liegen die nachfolgenden (AGB) zugrunde.

    0.2 Schriftliche Angebote sind stets freibleibend, Preisänderungen sind vorbehalten. Preisangaben gelten zzgl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    0.3 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Standort der Mietsache mitzuteilen.

    0.4 Eine Weitergabe an Dritte durch den Mieter ist in jedem Falle untersagt, außer es besteht eine schriftliche Übereinkunft mit dem Vermieter.

    0.5 Eine Weitervermietung an Dritte durch den Mieter ist in jedem Falle untersagt, außer der Vermieter hat vorher schriftlich seine Zustimmung erteilt.

    1. Mietverhältnis

    1.1 Die Mietzeit beginnt mit der Überlassung der Mietsache und endet mit der Freimeldung des Mieters beim Vermieter.

    1.2 Der Mieter ist vor Anlieferung /Aufstellung verpflichtet die Zauntrasse für die Montage herzurichten und  einen befestigten Untergrund zu schaffen. Zudem hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass ein Fahrzeug bis 3,5 Tonnen den Aufstellort befahren kann.

    1.3 Wird das Aufstellen der Mietsache durch den Mieter selbst durchgeführt, haftet dieser für etwaige Schäden durch unsachgemäße Behandlung. Montiert der Vermieter die Mietsache geht das Risiko erst nach der Montage auf den Mieter über.

    1.4 Sollten dem Mieter Schäden an der Mietsache auffallen, so sind diese unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Gibt der Mieter diese Mängel nicht unverzüglich an den Vermieter weiter, gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Gleiches gilt für eventuelle Liefermengendifferenzen oder Falschlieferungen.

    2. Konditionen 

    2.1 Die Miete ist im Voraus zu entrichten und zu den vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietsache führt generell nicht zu einer Rückvergütung.

    2.2 Bei Zahlungsverzug hat der Vermieter Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz, mindestens jedoch in Höhe von 12 % des rückständigen Betrages. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, beträgt die Höhe der Verzugszinsen 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz, mindestens jedoch 12 % des rückständigen Betrages.

    2.3 Bei Nichteinhaltung der Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 10 Tagen erhält der Mieter eine Zahlungserinnerung. Zahlt der Mieter den Rechnungsbetrag nicht nach insgesamt 30 Verzugstagen, wird die Forderung unverzüglich an die Creditreform übergeben.

    2.4 Bei Streichungen/Kürzungen des Rechnungsbetrages ohne vorherige Rücksprache mit dem Vermieter, berechnen wir für den Mehraufwand eine Gebühr in Höhe von EUR 75,00.

    3. Pflichten während des Mietzeitraumes

    3.1 Der Mieter ist zur ständigen Kontrolle der Mietsache hinsichtlich ihres ordnungsgemäßen Zustands von dem Zeitpunkt des Aufbaus bis zum Abbau verpflichtet. Er gewährleistet, dass keine Gefahren von der Mietsache ausgehen. Alle zum Unterhalt der Mietsache notwendigen Maßnahmen und Kosten werden von dem Mieter getragen. Der Vermieter kommt nicht für Schäden an Personen, Sachen oder anderen Dingen auf.

    3.2 Der Mieter hat die Mietsache ordnungsmäßig zu behandeln. . Das Diebstahlrisiko geht zu Lasten des Auftraggebers und wird in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Beschädigtes Material wird ebenfalls dem Mieter, je nach Beschädigung, in Rechnung gestellt. Für etwaige Schäden und Verlust der Mietsache kommt der Mieter in voller Höhe auf.

    3.3 Die für den ordnungsgemäßen Einsatz der Mietsache ist während der gesamten Mietzeit der Mieter verantwortlich. Die für den ordnungsgemäßen Einsatz der Bauzäune erforderlichen Anmeldungen, behördlichen Genehmigungen oder sonstigen Formalitäten sind vom Mieter auf dessen Kosten einzuholen.

    3.4 Die Mietsache und sämtliches Zubehör sind in betriebsfähigen, ordnungsgemäßen und unbeschadeten Zustand zurückzugeben. Andernfalls wird vom Vermieter Schadensersatz verlangt.

    3.5 Sollte der Mieter nicht die vollständig gemieteten Absperrmaterialien zurückgeben, ist der Vermieter befugt, die fehlenden/Beschädigten Materialien als Kauf in Rechnung zu stellen.

    4. Haftung 

    4.1 Der Vermieter ist während der gesamten Mietzeit nicht für Schäden haftbar zu machen. Er übernimmt keinerlei Risiken, die von den Absperrmaterialien ausgehen.

    4.2 Hat der Vermieter auf Wunsch des Mieters die Mietsache angeliefert und dem Mieter betriebsfähig überlassen, hat sich der Mieter unverzüglich von dem verkehrssicheren Zustand zu überzeugen und etwaige Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden zu treffen. Die Anlieferung und Aufstellung der Mietsache liegt im Risikobereich des Vermieters, wenn dieser sich zur Anlieferung und Aufstellung verpflichtet hat. Das Risiko geht unmittelbar nach Anlieferung bzw. Aufstellung der Mietsache auf den Mieter über.

    4.3 Bei der Anlieferung hat der Mieter sich davon zu überzeugen, dass die Mietsache in einwandfreiem, betriebsfähigem Zustand ist. Etwaige Mängel müssen vom Mieter unverzüglich beim Vermieter angezeigt werden. Danach geht das Risiko auf den Mieter über.

    4.4 Werden an der Mietsache Folien, Plakate, Werbeschilder o.Ä. angebracht, ohne dies vorher mit dem Vermieter abzusprechen, haftet ausschließlich der Mieter für Schäden bei Wind oder Sturm.
    Wird der Vermieter vor Aufstellung der Mietsache darüber informiert, dass Folien, Plakate, Werbeschilder o.Ä. angebracht werden sollen, ist es möglich, gegen Aufpreis Streben anzubringen. Die Folien, Plakate, Werbeschilder o.Ä.  sind vor Abbau der Mietsache vom Mieter zu entfernen. Falls der Vermieter die Entfernung vornehmen muss, wird hierfür vom Vermieter eine Pauschale in Höhe von EUR 25,- je Plakat, Werbeschild o.Ä. in Rechnung gestellt.

    5. Beendigung 

    5.1 Der Mietvertrag endet zu der im Mietvertrag vereinbarten Zeit. Er verlängert sich automatisch stillschweigend zu den vertraglich vereinbarten Konditionen solange bis der Mieter die Mietsache zurückgibt oder dem Vermieter mitteilt, dass diese abgeholt werden können.

    5.2 Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter mehr als 10 Tagen mit der Zahlung des Mietpreises in Verzug gerät, gegen seine Mietpflichten verstößt oder von Vermögensverfall bedroht ist.

    5.3 Sollten die Mietsache durch den Vermieter abgeholt werden, so hat der Mieter zu gewährleisten, dass die Abholungsstelle der Mietsache zugänglich und für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen befahrbar ist.

    6. Kauf

    6.1 Sollte der Kunde die Mietsache kaufen, bleibt die Mietsache bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers.

    7. Schlussbestimmungen

    7.1 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

    7.2 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche sind Am Triften 34a in 28876 Oyten, sofern keine abweichende Vereinbarung in Schrift – und Textform getroffen wurde.

    7.3 Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Achim. Dasselbe gilt, wenn ein solcher Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. BRT-Bauzaun GbR ist berechtigt, den Mieter auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.